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Plein Bronzen
Kunstgiesserei Plein GmbH
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54662 Speicher
Deutschland
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Geschäftsführer: Heinz Plein, Karin Plein

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Unsere derzeit gültigen Liefer- und Zahlungsbedingungen finden Sie im folgenden oder können Sie schriftlich sowie telefonisch bei uns anfordern.

 

Unsere Liefer- und Zahlungsbedingungen

§ 1 Allgemeines – Geltungsbereich

Die Geschäftsbedingungen gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsbeziehungen.Verbraucher im Sinne der Geschäftsbedingungen sind natürliche Personen, mit denen in Geschäftsbeziehung getreten wird, ohne dass diesen eine gewerbliche oder selbständige berufliche Tätigkeit zugerechnet werden kann.
Unternehmer im Sinne der Geschäftsbedingungen sind natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, mit denen in Geschäftsbeziehung getreten wird, die in Ausübung einer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln.
Kunde im Sinne der Geschäftsbedingungen sind sowohl Verbraucher als auch Unternehmer. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende allgemeine Geschäftsbedingungen werden, selbst bei Kenntnis, nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt.

§ 2 Vertragsschluss

Unsere Angebote sind freibleibend. Technische Änderungen sowie Änderungen in Form, Farbe und/oder Gewicht bleiben im Rahmen des Zumutbaren vorbehalten. Die in Prospekten, Katalogen, Preislisten u. ä. enthaltenen Angaben, Zeichnungen, Abbildungen, technischen Daten, Gewichts-, Maß- und Leistungsbeschreibungen sind unverbindlich, sofern wir sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnen. Mit der Bestellung einer Ware erklärt der Kunde verbindlich, die bestellte Ware erwerben zu wollen.
Aufträge können 3 Tage nach Auftragseingang nicht mehr rückgängig gemacht werden. Bereits angenommene Aufträge können in keinem Fall rückgängig gemacht werden. Bestellt der Verbraucher die Ware auf elektronischem Wege, werden wir den Zugang der Bestellung unverzüglich bestätigen. Die Zugangsbestätigung stellt noch keine verbindliche Annahme der Bestellung dar. Die Zugangsbestätigung kann mit der Annahmeerklärung verbunden werden.Der Vertragsschluss erfolgt unter dem Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen Selbstbelieferung durch unsere Zulieferer. Dies gilt nur für den Fall, dass die Nichtlieferung nicht von uns zu vertreten ist, insbesondere bei Abschluss eines kongruenten Deckungs-geschäfts mit unserem Zulieferer.
Der Kunde wird über die Nichtverfügbarkeit der Leistung unverzüglich informiert. Die Gegenleistung wird unverzüglich zurückerstattet. Sofern der Verbraucher die Ware auf elektronischem Wege bestellt, wird der Vertragstext von uns gespeichert und dem Kunden auf Verlangen nebst den vorliegenden AGB per E-Mail zugesandt.

§ 3 Eigentumsvorbehalt

Bei Verträgen mit Verbrauchern behalten wir uns das Eigentum an der Ware bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises vor.
Bei Verträgen mit Unternehmern behalten wir uns das Eigentum an der Ware bis zur vollständigen Begleichung aller Forderungen aus einer laufenden Geschäftsbeziehung vor.Der Kunde ist verpflichtet, die Ware pfleglich zu behandeln. Sofern Pflege oder Erhaltungsmaßnahmen erforderlich sind, hat der Kunde diese auf eigene Kosten rechtzeitig auszuführen.Der Kunde ist verpflichtet, uns einen Zugriff Dritter auf die Ware, etwa im Falle einer Pfändung, sowie etwaige Beschädigungen oder die Vernichtung der Ware unverzüglich mitzuteilen. Einen Besitzwechsel der Ware sowie den eigenen Wohnsitzwechsel hat uns der Kunde unverzüglich anzuzeigen.Wir sind berechtigt, bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug oder bei Verletzung einer Pflicht nach Ziff. 3. und 4. dieser Bestimmung vom Vertrag zurückzutreten und die Ware herauszuverlangen.Der Unternehmer ist berechtigt, die Ware im ordentlichen Geschäftsgang weiterzuveräußern. Er tritt uns bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Rechnungsbetrages ab, die ihm durch die Weiterveräußerung gegen einen Dritten erwachsen. Wir nehmen die Abtretung an. Nach der Abtretung ist der Unternehmer zur Einziehung der Forderung ermächtigt. Wir behalten uns vor, die Forderung selbst einzuziehen, sobald der Unternehmer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommt und in Zahlungsverzug gerät.Die Be- und Verarbeitung der Ware durch den Unternehmer erfolgt stets im Namen und im Auftrag für uns. Von allen Schadenersatzansprüchen Dritter, gleich ob vertraglicher oder gesetzlicher Natur, die im Zuge der Verarbeitung der Ware entstehen, hat uns der Unternehmer freizustellen. Erfolgt eine Verarbeitung mit uns nicht gehörenden Gegenständen, so erwerben wir an der neuen Sache Miteigentum im Verhältnis zum Wert der von uns gelieferten Ware zu den sonstigen verarbeiteten Gegenständen. Dasselbe gilt, wenn die Ware mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen vermischt ist.

§ 4 Rückgabe bei Haustürgeschäften oder Fernabsatzverträge

  1. Der Verbraucher hat bei Abschluss von Verträgen im Sinne von § 312 BGB das Recht, die Ware innerhalb von 2 Wochen nach Vertragsschluss zurückzugeben.
    Hiervon ausgenommen sind Sonderanfertigungen. Das Rückgaberecht kann nur durch Rücksendung der Ware oder, wenn die Ware nicht als Paket versandt werden kann, durch Rücknahmeverlangen ausgeübt werden; zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung.
  2. Die Kosten der Rücksendung trägt der Verbraucher, es sei denn, die gelieferte Ware entspricht nicht der bestellten Ware. Die Rückholung hat dann über uns zu erfolgen.
  3. Der Verbraucher hat Wertersatz für einen durch die bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme der Ware entstandene Verschlechterung zu leisten. Der Verbraucher darf die Ware vorsichtig und sorgsam prüfen. Der Wertverlust, der durch die über die reine Prüfung hinausgehende Nutzung dazu führt, dass die Ware nicht mehr als „neu“ verkauft werden kann, hat der Verbraucher zu tragen.

§ 5 Vergütung

  1. Dem Kunden entstehen bei Bestellung durch Nutzung der Fernkommunikationsmittel keine zusätzlichen Kosten.
  2. Der Kunde kann den Kaufpreis per Nachnahme, Rechnung oder Barzahlung leisten.
  3. Der Kunde verpflichtet sich, nach Erhalt der Ware innerhalb von 30 Tagen den Kaufpreis zu zahlen. Nach Ablauf dieser Frist kommt der Kunde in Zahlungsverzug.
  4. Der Kunde hat ein Recht zur Aufrechnung nur, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt wurden oder durch uns anerkannt wurden.
  5. Der Kunde kann ein Zurückbehaltungsrecht nur ausüben, wenn sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.
  6. Bei Lieferung durch Nachnahme gewähren wir dem Kunden 3 % Skonto, bei Zahlung innerhalb 8 Tagen 2 % Skonto oder bis 30 Tage rein netto. Bei längeren Zahlungsfristen sind wir berechtigt, die banküblichen Zinsen zu berechnen. Beträge unter 75,00 € verstehen sich rein netto.
  7. Gutschriften über Wechsel und Schecks erfolgen vorbehaltlich des Eingangs abzüglich der Auslagen mit Wertstellung des Tages, an dem wir über den Gegenwert verfügen können.
  8. Für Verträge mit Unternehmern gelten folgende Bestimmungen:
    a) Unsere Preise richten sich, falls nicht anders vereinbart, nach der jeweils gültigen Preisliste und verstehen sich ab Werk zuzüglich Mehrwertsteuer.
    b) Bei Lieferungen bis 50,00 € Warenwert müssen wir Porto und Verpackung berechnen.
    c) Bei Sonderanfertigungen ist jeweils im Angebot vermerkt, ob der angegebene Preis die Portokosten beinhaltet oder nicht.
    d) Reparaturen werden grundsätzlich ab Werk unfrei geliefert.
    e) Mehrkosten für Eilporto und Expressgebühren werden von uns in Rechnung gestellt.
  9. Für Verträge mit Verbrauchern gelten die Bestimmungen der Preisangabenverordnung und der Informationspflichtenverordnung. Beim Versendungskauf versteht sich der dem Verbraucher mitgeteilte Kaufpreis zuzüglich einer Versandkostenpauschale in Höhe von 10,00 € je 30 kg Transportgewicht.

§ 6 Gefahrübergang, Versand

  1. Ist der Käufer Unternehmer, geht die Gefahr des zufälligen Unterganges und der zufälligen Verschlechterung der Ware mit der Übergabe, beim Versendungskauf mit der Auslieferung der Sache an den Spediteur, den Frachtführer oder die sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt auf den Käufer über.
  2. Ist der Käufer Verbraucher, geht die Gefahr des zufälligen Unterganges und der zufälligen Verschlechterung der verkauften Sache auch beim Versendungskauf erst mit der Übergabe der Sache auf den Käufer über.
  3. Der Übergabe steht es gleich, wenn der Käufer im Verzug der Annahme ist.
  4. Ohne besondere Vorschriften erfolgt die Wahl des Transportweges und der Transportmittel nach unserem besten Ermessen.
  5. Eine Versicherung gegen Transportschäden wird nur auf ausdrücklichen Wunsch des Bestellers und zu dessen Lasten abgeschlossen.
  6. Verpackungen werden nicht zurückgenommen. Verpackungen von Frei-Haus-Rück-sendungen nehmen wir an.
  7. Transportschäden sind dem Spediteur (Post, Bahn oder privater Spediteur) zwecks Schadenregulierung sofort anzumelden, da ansonsten eine Regulierung nicht unbedingt gewährleistet werden kann.
  8. Rücksendungen sind grundsätzlich frei zurückzusenden. Ausgenommen sind von uns anerkannte Reklamationen.

§ 7 Lieferzeit

  1. Lieferzeiten und -termine gelten stets nur annähernd. Sie beziehen sich auf den Zeitpunkt der Absendung und sind mit Meldung der Versandbereitschaft eingehalten.
  2. Die Annullierung eines Auftrages wegen Nichteinhaltung der Lieferzeit ist in keinem Fall möglich.
    Fälle höherer Gewalt und sonstige störende Ereignisse, wie z. B. Betriebsstörungen aller Art, Schwierigkeiten in der Material- oder Energiebeschaffung, Transportverzögerungen, Falsch- oder Nichtlieferung durch unsere Vorlieferanten, entbinden uns von unseren Lieferverpflichtungen, Hindernisse vorübergehender Dauer allerdings nur für die Dauer der Behinderung zzgl. einer angemessenen Anlauffrist.
    Soweit dem Besteller infolge der Verzögerung das Festhalten an dem Vertrag nicht zuzumuten ist, kann er durch Erklärung uns gegenüber von dem Liefervertrag zurück-treten.

§ 8 Gewährleistung

  1. Ist der Käufer Unternehmer, leisten wir für Mängel der Ware zunächst nach unserer Wahl Gewähr durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung.
  2. Ist der Käufer Verbraucher, so wird unter Berücksichtigung unserer ökonomischen Interessen zur Behebung eines Mangels der Ware folgende Vorgehensweise vereinbart:
    Bei Produkten im Wert unter 1.000,00 € kann der Verbraucher zunächst nur Ersatzlieferung verlangen. Übersteigt der Wert der Ware 1.000,00 €, steht uns binnen angemessener Zeit zunächst ein Nachbesserungsversuch zu. Als angemessen gilt eine Nachbesserungsfrist von 20 Werktagen. Ist die Nachbesserung wirtschaftlich nicht zumutbar, erfolgt die Nacherfüllung durch Ersatzlieferung.
  3. Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Kunde grundsätzlich nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung (Minderung) oder Rückgängigmachung des Vertrages (Rück-tritt) verlangen.
    Bei einer nur geringfügigen Vertragswidrigkeit, insbesondere bei nur geringfügigen Mängeln, steht dem Kunden jedoch kein Rücktrittsrecht zu.
  4. Unternehmer müssen uns offensichtliche Mängel innerhalb einer Frist von 2 Wochen ab Empfang der Ware schriftlich anzeigen; anderenfalls ist die Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen ausgeschlossen. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung. Den Unternehmer trifft die volle Beweislast für sämtliche Anspruchsvoraussetzungen, insbesondere für den Mangel selbst, für den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels und für die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge.
    Verbraucher müssen uns innerhalb einer Frist von 2 Monaten nach dem Zeitpunkt, zu dem der vertragswidrige Zustand der Ware festgestellt wurde, über offensichtliche Mängel schriftlich unterrichten. Maßgeblich für die Wahrung der Frist ist der Zugang der Unterrichtung bei uns. Unterläßt der Verbraucher diese Unterrichtung, erlöschen die Gewährleistungsrechte 2 Monate nach seiner Feststellung des Mangels. Dies gilt nicht bei Arglist des Verkäufers.
    Die Beweislast für den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels trifft den Verbraucher. Wurde der Verbraucher durch unzutreffende Herstelleraussagen zum Kauf der Sache bewogen, trifft ihn für seine Kaufentscheidung die Beweislast. Bei gebrauchten Gütern trifft den Verbraucher die Beweislast für die Mangelhaftigkeit der Sache.
  5. Wählt der Kunde wegen eines Rechts- oder Sachmangels nach gescheiterter Nacherfüllung den Rücktritt vom Vertrag, so steht ihm daneben kein Schadenersatzanspruch wegen des Mangels zu. Wählt der Kunde nach gescheiterter Nacherfüllung Schadenersatz, verbleibt die Ware bei ihm, wenn ihm dies zumutbar ist. Der Schadenersatz beschränkt sich auf die Differenz zwischen Kaufpreis und Wert der mangelhaften Sache.
    Dies gilt nicht, wenn wir die Vertragsverletzung arglistig verursacht haben.
  6. Für Unternehmer beträgt die Gewährleistungsfrist 1 Jahr ab Ablieferung der Ware. Für Verbraucher beträgt die Verjährungsfrist 2 Jahre ab Ablieferung der Ware. Bei gebrauchten Sachen beträgt die Verjährungsfrist 1 Jahr ab Ablieferung der Ware. Dies gilt nicht, wenn der Kunde uns den Mangel nicht rechtzeitig angezeigt hat. (Ziff. 4 dieser Bestimmung).
  7. Ist der Käufer Unternehmer, gilt als Beschaffenheit der Ware grundsätzlich nur die Produktbeschreibung des Herstellers als vereinbart.
    Öffentliche Äußerungen, Anpreisungen oder Werbung des Herstellers stellen daneben keine vertragsgemäße Beschaffenheitsangabe der Ware dar.
  8. Erhält der Kunde eine mangelhafte Montageanleitung, sind wir lediglich zur Lieferung einer mangelfreien Montageanleitung verpflichtet und dies auch nur dann, wenn der Mangel der Montageanleitung der ordnungsgemäßen Montage entgegensteht.
  9. Garantien im Rechtssinne erhält der Kunde durch uns nicht. Herstellergarantien -bleiben hiervon unberührt.

§ 9 Modelle

  1. Für uns zum Abguß, zur Angebotsabgabe oder zur Lagerung zur Verfügung gestellte Modelle und Zeichnungen übernehmen wir grundsätzlich keine Haftung.
  2. Fremde Modelle werden von uns max. 3 Jahre aufbewahrt und dann ohne weitere -Benachrichtigung vernichtet. Ein Ersatzanspruch entsteht hieraus nicht.
  3. Bei Modellen, die zum Abguß vernichtet werden müssen (z. B. Wachs), trägt der Auftraggeber das volle Risiko.
  4. Alle in unserem Katalog abgebildeten Artikel sind urheberrechtlich geschützt. Mit dem Kauf erwirbt der Besteller kein Modellrecht.

§ 10 Haftungsbeschränkungen

  1. Bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen beschränkt sich unsere Haftung auf den nach der Art der Ware vorhersehbaren, vertragstypischen, unmittelbaren Durchschnittsschaden. Dies gilt auch bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen unserer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen.
    Gegenüber Unternehmern haften wir bei leicht fahrlässiger Verletzung unwesentlicher Vertragspflichten nicht.
  2. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen betreffen nicht Ansprüche des Kunden aus Produkthaftung. Weiter gelten die Haftungsbeschränkungen nicht bei uns zu-rechenbaren Körper- und Gesundheitsschäden oder bei Verlust des Lebens des -Kunden.
  3. Schadenersatzansprüche des Kunden wegen eines Mangels verjähren nach einem Jahr nach Ablieferung der Ware. Dies gilt nicht, wenn uns Arglist vorwerfbar ist.

§ 11 Schlußbestimmungen

  1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts finden keine Anwendung.
  2. Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag unser Geschäftssitz. Dasselbe gilt, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt sind.
  3. Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages mit dem Kunden einschließlich dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die ganz oder teilweise unwirksame Regelung soll durch eine Regelung ersetzt werden, deren wirtschaftlicher Erfolg dem der unwirksamen möglichst nahe kommt.